Eine interne Analyse der Schweizer Regierung kommt zum Schluss, dass die Verlegung des UBS-Hauptsitzes in ein anderes Land Kosten in Milliardenhöhe in Dollar verursachen würde. Das Reuters vorliegende Dokument stellt die möglichen Kosten in Zusammenhang mit bevorstehenden Schweizer Kapitalregeln, die von der Bank zusätzliches hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1, CET1) von rund USD 18 Mrd. verlangen könnten.
Ein Umzug in die USA gehört laut Analyse zu den hauptsächlich erwogenen Optionen, wäre jedoch nicht einfach. US-Banken verfügen üblicherweise über eine flache Holdingstruktur, in der Tochtergesellschaften direkt der Holding unterstehen. Bei UBS steht dagegen die Konzernholding über der Stammhausbank, die ihrerseits Tochtergesellschaften hält. Nach Ansicht der Schweizer Behörden wäre der Kapitalbedarf unter einer US-Struktur wegen amerikanischer Beschränkungen zur Kapitalunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften und weiterer Regeln mit den Anforderungen der vorgeschlagenen Schweizer Vorschriften vergleichbar. Zudem werden die US-Stresstestanforderungen als strenger beschrieben als jene in der Schweiz, während andere regulatorische Aspekte weniger restriktiv sein könnten. Die Analyse verweist auch auf das Risiko erheblicher Änderungen der US-Regulierung nach einem künftigen Regierungswechsel.
Ein Umzug ins Vereinigte Königreich würde UBS etwas weniger strengen Regeln für ausländische Tochtergesellschaften unterstellen. Der Schweizer Geschäftsteil müsste jedoch bei einer höheren Risikogewichtung neu kapitalisiert werden, was faktisch mehr Eigenkapital erfordern würde. Eine verlässliche quantitative Einschätzung der finanziellen Folgen eines Wegzugs bleibe schwierig, hält das Dokument fest.
Ein Sprecher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) erklärte, das Departement habe mögliche Modalitäten einer Sitzverlegung der UBS im Licht der vorgeschlagenen Kapitalmassnahmen geprüft. Den Vorschlag des Bundesrats bezeichnete er als wirksam, gezielt, verhältnismässig und insbesondere für UBS tragbar. UBS lehnte eine Stellungnahme ab.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter hatte einen Wegzug der UBS zuvor als unwahrscheinlich bezeichnet und auf die rechtliche Komplexität sowie höhere Kosten im Vergleich zu den neuen Kapitalregeln verwiesen. Der UBS-Verwaltungsratspräsident erklärte, die Bank prüfe ihre Wettbewerbsfähigkeit mit einem Schweizer Hauptsitz, sehe aber keinen Grund für übereiltes Handeln. Im Zentrum des Streits steht der Vorschlag, dass UBS ihre ausländischen Tochtergesellschaften vollständig mit hartem CET1-Kapital unterlegen muss. Der Ständerat lockerte den Zielwert kürzlich von 100% auf 90%. Beide Werte liegen jedoch deutlich über den heutigen Anforderungen. Eine Nationalratskommission nahm diese Woche die Beratung auf, verlangte weitere Erklärungen der Regierung und plant für November vertiefte Anhörungen vor einer möglichen Abstimmung im Nationalrat im Dezember.
UBS bleibt die einzige global systemrelevante Bank der Schweiz. Laut Geschäftsbericht 2025 zahlte die Holding rund USD 1 Mrd. Steuern. Städtische Steuerdaten weisen die Zürcher Banken als grösste Unternehmenssteuerzahler aus. Der Schweizerische Bankpersonalverband warnte, bis zu 12'000 UBS-Stellen in der Schweiz könnten gefährdet sein, falls strengere Kapitalregeln eine Verlegung des Hauptsitzes erzwingen.

