Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat ein Enforcementverfahren gegen Julius Bär im Zusammenhang mit Private-Debt-Krediten an eine europäische Unternehmensgruppe und Kundenbeziehungen mit Bezug zu zwei russischen politisch exponierten Personen (PEPs) abgeschlossen. Die Aufsichtsbehörde stellte fest, dass das Institut aufsichtsrechtliche Bestimmungen schwer verletzt hatte, insbesondere die Anforderungen an das Risikomanagement und die Pflichten zur Geldwäschereibekämpfung. Es handelt sich um das fünfte Enforcementverfahren, das die FINMA innerhalb von weniger als zehn Jahren gegen Julius Bär abgeschlossen hat. Obwohl die Bank während des Verfahrens zahlreiche Sofortmassnahmen umgesetzt hat, wurden nun weitere Massnahmen angeordnet. Diese sollen sicherstellen, dass die geplanten Verbesserungen der Compliance- und Risikokultur wirksam und nachhaltig umgesetzt werden.
Im Dezember 2024 eröffnete die FINMA ein Enforcementverfahren zu mehreren Krediten, die Gesellschaften einer europäischen Unternehmensgruppe und deren Gründer gewährt worden waren. Zuvor hatte sie im Juni und Dezember 2023 sowie im Mai 2024 umfangreiche Sofortmassnahmen angeordnet. Anlass waren Schwächen in der Kreditvergabe, den Verfahren zur Geldwäschereibekämpfung und im Risikomanagement sowie eine hohe Risikobereitschaft. Im August 2025 eröffnete die FINMA ein weiteres Enforcementverfahren wegen möglicher Verletzungen der Geldwäschereibekämpfungspflichten im Zusammenhang mit Kunden mit Verbindungen zu zwei russischen PEPs. Im September 2025 folgten Sofortmassnahmen. Da beide Fälle Mängel im Risikomanagement und in der Risikokultur betrafen, führte die FINMA die beiden Verfahren zusammen.
Ab 2018 baute Julius Bär ein Private-Debt-Geschäft auf, bei dem Kredite in der Regel durch nicht kotierte Aktien statt durch herkömmliche Sicherheiten besichert wurden. Ab September 2019 gewährte die Bank der europäischen Unternehmensgruppe und deren Gründer acht Kredite, deren Gesamtvolumen in den Jahren 2022 und 2023 die Marke von CHF 1 Mrd. überstieg. Die FINMA stellte fest, dass die Bank für dieses Geschäft weder über eine angemessene organisatorische und personelle Ausstattung noch über ausreichende interne Regelungen, wirksame Kontrollmechanismen und genügend geschultes Personal verfügte. Das Geschäft lag ausserhalb der Strategie einer ausschliesslich auf Private Banking spezialisierten Bank. Die Bank ignorierte Warnsignale, missachtete Limiten für einzelne Schuldner und verletzte die Meldepflichten für Konzentrationsrisiken. Interessenkonflikte und Fehlanreize führten dazu, dass Mitarbeitende und externe Vermittler Millionenbeträge in Form von Löhnen und Provisionen verdienten. Die Bank ermöglichte intransparente Beteiligungstransaktionen und veranlasste die Kundengruppe zu einer Durchleitungstransaktion über EUR 60 Mio. Dadurch entstand Ende 2022 ein Kreditportfolio, das die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht widerspiegelte. Ein Ende 2023 ausstehendes Kreditengagement von CHF 586 Mio. wurde vollständig abgeschrieben.
Die FINMA stellte auch bei den Kunden mit Verbindungen zu den beiden russischen PEPs schwere Verletzungen der Geldwäschereibekämpfungspflichten und Mängel im Risikomanagement fest. Trotz hoher Risiken versäumte es die Bank über mehrere Jahre, die Herkunft der Vermögenswerte angemessen zu überprüfen und zu hinterfragen, negative Medienberichte und verdächtiges Verhalten kritisch zu prüfen sowie die Meldepflichten nach dem Geldwäschereigesetz einzuhalten. Im Jahr 2019 liess die Bank eine Ausnahme von ihren Regeln zu. Die Bank begründete diese «Know Your Client Exception to Policy» damit, dass sich ein Mitarbeiter für den PEP-Kunden ausgesprochen hatte. Dieser Mitarbeiter unterhielt enge persönliche Beziehungen zur Familie der PEPs. Dieses Vorgehen wurde bei späteren Überprüfungen nicht hinterfragt.
Seit 2017 hat die FINMA in fünf Enforcementverfahren gegen Julius Bär schwere Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen festgestellt. Trotz ähnlicher Mängel hatte die Bank zuvor die notwendigen Veränderungen ihrer Risiko- und Compliance-Kultur nicht herbeigeführt. Julius Bär hat inzwischen Massnahmen ergriffen. Dazu gehören die Neudefinition der Risikobereitschaft im Jahr 2025, um sich schrittweise von damit unvereinbaren Kunden und Vermögenswerten zu trennen, die Einstellung des Private-Debt-Geschäfts, die Reduktion der Kreditvergabe, die Stärkung der Kontrollfunktionen, die Überarbeitung der Vergütung und die Einleitung eines Kulturwandels. Die FINMA würdigte die personellen Veränderungen im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung während der vergangenen zwei Jahre sowie die grundlegende Überarbeitung der Corporate Governance. Sie hielt fest, dass das heutige Führungsteam erst nach den Verstössen eingesetzt wurde.
Aufgrund der veränderten Risikolage und der umgesetzten Massnahmen hob die FINMA frühere Sofortmassnahmen zu Kapital, Liquidität, Kreditvergabebeschränkungen und neuen Geschäftsbeziehungen mit PEPs aus Hochrisikoländern auf oder lockerte sie. Um nachhaltige Verbesserungen sicherzustellen, ordnete die FINMA konkrete Massnahmen an. Dazu gehört die Verpflichtung der Bank, der FINMA bis 2032 Berichte über ihre Risiko-, Fehler- und Compliance-Kultur vorzulegen.

