Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat ihre jährliche Beurteilung der Notfall- und Stabilisierungspläne inlandorientierter systemrelevanter Banken abgeschlossen. Die Notfallpläne der Zürcher Kantonalbank und der Raiffeisen erfüllen die regulatorischen Anforderungen. Der Notfallplan der PostFinance entspricht dagegen noch nicht allen Vorgaben. Die FINMA hat zugleich die Stabilisierungspläne aller drei geprüften Institute erneut genehmigt.
Systemrelevante Banken müssen der FINMA jährlich einen Notfall- und einen Stabilisierungsplan zur Beurteilung vorlegen. Der Notfallplan zeigt, wie die Weiterführung der schweizerischen systemrelevanten Funktionen bei Insolvenzgefahr sichergestellt werden kann. Der Stabilisierungsplan erläutert, wie sich eine Bank in einer finanziellen Krise aus eigener Kraft nachhaltig stabilisieren kann. Die FINMA informiert derzeit über die Beurteilung der 2025 eingereichten Pläne und will über die Krisenplanung der UBS im Spätherbst 2026 separat berichten.
Die regulatorische Genehmigung der Notfallpläne der Zürcher Kantonalbank und der Raiffeisen bedeutet nicht, dass die Weiterführung systemrelevanter Funktionen in jedem denkbaren Krisenszenario uneingeschränkt gesichert ist. Gegenüber global systemrelevanten Banken sehen die regulatorischen Anforderungen für inlandorientierte systemrelevante Banken insbesondere eine geringere Verlustabsorptionskapazität vor. In besonders schweren Krisenszenarien kann dies die Handlungsmöglichkeiten einschränken.
Der Notfallplan der PostFinance erfüllt noch nicht alle regulatorischen Vorgaben. PostFinance entspricht seit Ende 2025 den Anforderungen an zusätzliche verlustabsorbierende Mittel und hat ihre Alternativstrategie weiterentwickelt. Die darin vorgesehenen Optionen für den Fall, dass eine Restrukturierung und Weiterführung der Bank nicht möglich sind, müssen jedoch weiter konkretisiert werden. Dabei ist der gesetzliche Grundversorgungsauftrag von PostFinance zu berücksichtigen. Die derzeit in Vernehmlassung befindliche Änderung des Postgesetzes soll die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten verringern.
Nach der Credit-Suisse-Krise verschärfte die FINMA ihre Anforderungen an die Stabilisierungsplanung systemrelevanter Banken und wendete die überarbeiteten Kriterien im jüngsten Beurteilungszyklus erstmals an. Dazu gehört ein jährlicher Stresstest der Banken, der Eskalationsverfahren und geplante Stabilisierungsmassnahmen unter Einbezug der zuständigen Gremien und der Geschäftsleitung prüft. Die drei inlandorientierten systemrelevanten Banken haben ihre Stabilisierungspläne anhand relevanter Erkenntnisse aus der Credit-Suisse-Krise weiterentwickelt und dabei allesamt deutliche Fortschritte erzielt.
Einzelne Elemente der überarbeiteten Anforderungen müssen noch umgesetzt werden, darunter die Dokumentation jährlicher Krisenübungen und die Aktualisierung der Krisenkommunikationspläne. Die FINMA erwartet, dass die festgestellten Lücken zeitnah geschlossen werden.

